Voraussetzung: Sie müssen im Großraum Hamburg oder im Raum Lübeck wohnen.

Mitglieder können werden:

  1. Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten
  2. Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte
  3. Hochschullehrerinnen und -lehrer
  4. Dozentinnen und Dozenten an wissenschaftlichen Instituten
  5. Erzieherinnen und Erzieher
  6. Jugendleiterinnen und -leiter
  7. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter
  8. Angehörige anderer pädagogischer Berufe
  9. Verwaltungsangestellte aller Schulen
  10. Personen, die sich auf die unter a) bis i) genannten Berufe vorbereiten
  11. Ruheständlerinnen und Ruheständler der unter a) bis i) genannten Berufe
  12. Lehrervereinigungen und Schulvereine
  13. alle Angehörigen von Mitgliedern oder verstorbenen Mitgliedern.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann im konkreten Fall Ausnahmen von den Bedingungen a) bis m) zulassen.

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