Lehrerkollegen aus Hamburg-Eimsbüttel stellen den Antrag an den „Lehrer-Feuerversicherungsverein für Schleswig-Holstein und Hamburg, Sitz in Kiel“ auf Bildung eines eigenen Vereins. Begründet wurde dieser Antrag auf „Austritt“ aus dem seit 1815 bestehenden Verein mit den ständig steigenden Entschädigungen für viele Großbrände von Dorfschulen außerhalb Hamburgs.
776 Mitglieder verlassen den Verein und gründen die „Hamburger Lehrer-Feuerkasse“ als reine Versicherung gegen Brandschäden.
Im Gründungsjahr der Hamburger Lehrer-Feuerkasse fanden weitere bemerkenswerte Ereignisse in Hamburg statt:
Die Mitgliederzahl ist bereits nach einem Jahr auf 1.128 angestiegen
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse führt die Einbruch-Diebstahl-Versicherung als neue Sparte ein.
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse wickelt ihren ersten Totalschaden ab. Das Schulhaus der Familie Nicolai in Allermöhe wird durch einen Brand zerstört. Gesamtschaden: 5.130,50 Mark
Der Anstieg der Einbruch-Diebstähle während des Ersten Weltkrieges führt erstmalig zu einem Verlust von 6.475,77 Mark
Hyperinflation: Das Vermögen der Hamburger Lehrer-Feuerkasse beträgt 87.396.000.000.000.000 Mark (87,396 Billiarden Mark).
Die Mitgliederanzahl überschreitet die Grenze von 4.000. Die Rücklagen der Hamburger Lehrer-Feuerkasse sind inzwischen wieder auf stolze 210.000 RM angewachsen.
Die Nationalsozialisten betreiben die „Gleichschaltung“. Die Lehrer-Feuerversicherungs-Vereine sollen in dem Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) aufgehen. Es gelingt in Verhandlungen, der Hamburger Lehrer- Feuerkasse eine gewisse Selbstständigkeit zu erhalten. Sie heißt nunmehr „Hamburger Lehrer-Feuerkasse, in der Abteilung Wirtschaft und Recht des NSLB, Gau Hamburg“.
In den letzten Kriegs- und ersten Nachkriegsjahren ist es kaum möglich, einen regulären Versicherungsbetrieb aufrecht zu erhalten, zumal im Feuersturm über Hamburg im Juli 1943 fast sämtliche Unterlagen des 2. Rechnungsführers vernichtet werden. Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse stellt für diese Jahre den Versicherungsschutz für alle Mitglieder beitragsfrei und bezahlt alle Schäden aus den Rücklagen.
Zur Zeit der Währungsreform ist die Anzahl der Mitglieder auf 2.269 geschrumpft. Die Rücklagen im Wert von 118.512,18 Reichsmark werden auf 11.851,21 DM abgewertet. Das gesamte Eigenkapital der Hamburger Lehrer-Feuerkasse beträgt nunmehr 49.000 DM.
Mit Satzungsänderungen werden Rückstellungen, Rücklagen und mögliche Beitragsrückerstattungen an die DM- Verhältnisse angepasst.
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse führt die Versicherung von Fahrrädern gegen einfachen Diebstahl ein.
Wegen guter Ertragslage wird von den Mitgliedern der Hamburger Lehrer-Feuerkasse für dieses Jahr kein Beitrag erhoben.
Der Beitrag je 1.000 DM Versicherungssumme beträgt 40 Pfennig. Es wird zum 1.1.1965 eine Glasbruchversicherung eingeführt.
Es werden neue Versicherungsbedingungen VHB 66 eingeführt. Grundlage ist die vom Bundesaufsichtsamt veröffentlichte Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Neuwertversicherung des Hausrats. Die Sparte „Sturm“ (Schäden am Hausrat durch Sturm) wird aufgenommen.
Der günstige Schadensverlauf führt zu einer Beitragsrückerstattung
von 50 %.
Ein Großbrand im „Lehrer-Block Husumer Straße/Sudeckstraße“ führt unter anderem in diesem Jahr zu einem Verlust in Höhe von 109.000 DM, der aus den Rücklagen gedeckt wird. Um die Rücklagen wieder auffüllen zu können, erhöht die Hamburger Lehrer-Feuerkasse vorübergehend den Beitrag von 60 Pfennig auf 1 DM. Trotzdem steigt die Anzahl der Versicherungsnehmer und überschreitet erstmals wieder die 4.000er Grenze. Die attraktiven Werbeprämien für Mitglieder unter dem Motto „Werben lohnt sich!“tragen dazu bei.
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse führt die Versicherungsbedingungen nach VHB 74 ein. Darin sind jetzt auch Schäden am Hausrat durch Blitzschlag versichert.
Die Rücklagen der Hamburger Lehrer-Feuerkasse überschreiten die Millionengrenze.
Die Prämie wird auf 1,20 DM je 1.000 DM Versicherungssumme (1,2 ‰ der Versicherungssumme) angehoben und entspricht damit zum ersten Mal dem heutigen Stand.
Wegen überdurchschnittlich hoher Schadensfälle mit einer Gesamtentschädigungssumme von über 500.000 DM im Jahr 1987 erhöht die Hamburger Lehrer-Feuerkasse die Prämie auf 1,50 DM. Dies wird bereits 1989 wieder zurückgenommen.
Die neuen Versicherungsbedingungen VHB 92 und AGIB 92 (für die Glasversicherung) werden auch von der Hamburger Lehrer-Feuerkasse übernommen. Damit sind auch Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag mit versichert. Da der Vorstand der Meinung ist, dass die alten Versicherungsbedingungen VHB 74 in einigen Bereichen die günstigere Alternative für die Versicherungsnehmer ist, werden diese weiterhin angeboten. Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse schließt mit der Karlsruher Versicherungs AG einen Rückversicherungsvertrag ab, um sich gegen „Großschäden“ abzusichern. Die Kapitalanlagen betragen inzwischen nahezu 1,5 Millionen DM.
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse feiert ihr hundertjähriges Bestehen in Zusammenhang mit der „Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Lehrer-Brandkassen“ im September mit einem großen Festprogramm.
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse wechselt von der Karlsruher- zur Münchner-Rückversicherung (heute „Munich Re“).
Die Hamburger Lehrer-Feuerkasse führt neue Versicherungsbedingungen ein, die VHB HLF 2003 (für Hausrat) und AGIB HLF 2003 (für Glas). Diese lösen die alten Bedingungen von 1974 und 1992 ab und übernehmen jeweils die für den Versicherungsnehmer günstigeren Versionen aus beiden Versicherungsbedingungen.
Mit der Wahl einer Frau zur ersten Vorsitzenden leitet zum ersten Mal eine weibliche Person einen Lehrer-Versicherungsverein in Deutschland. Dass dies einer extra Erwähnung bedarf, zeigt, dass es mit der vom Bundesverfassungsgericht am 01.04.1953 verkündeten Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft noch nicht weit gekommen ist. Bundesweit liegt der Anteil von Frauen im Management von Versicherungen bei 2,8 %.
Die Kapitalanlagen betragen 1.620.382 €, das ist mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zu 1995 mit 1,5 Millionen DM.
Die höchstmögliche Versicherungssumme bei Eintritt in die HLF beträgt 200.000 €.
Die Homepage wird überarbeitet und erneuert.
Einführung eines neuen EDV-Programms.
Auszahlung der bisher höchsten Entschädigungssumme für die Schäden innerhalb eines Jahres von über 413.500 €.
Bisher höchste Entschädigung für Einbruch-Diebstahl, KFZ-Einbruch und Beraubung gezahlt (239.000 €).
Aufgrund der vermehrten Anfragen unserer Mitglieder Erhöhung der Fahrradentschädigungssumme auf 3.000 € ab Januar 2017.
Aufsichtsbesuch der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Neue Satzung ersetzt die seit 2008 bestehende. 73 % der Gesamtentschädigungssumme dieses Jahres entfallen auf Schäden durch Einbruch- und Fahrraddiebstahl sowie KFZ-Einbruch und Beraubung.
Die weltweite COVID-19-Pandemie grassiert ausgehend von China seit Ende Januar 2020 auch in Deutschland weiter. Dies hat Auswirkungen u. a. auf die Vorstandssitzungen (online) und Schäden (Rückgang insbesondere von Einbruchdiebstahl-Schäden).
Die Mitgliederversammlung findet unter Beachtung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Cov 2 im Freien statt. Der Abstand von 1,50 m zwischen den Mitgliedern und die Maskenpflicht wird eingehalten. Die Unterlagen werden kontaktlos übergeben.
Auszahlung einer Beitragsrückerstattung seit 2017 (Verrechnung mit dem Jahresbeitrag). Zuvor auch 2008 und 2010 bis 2013.
Die neuen Versicherungsbedingungen VHB HLF 2022 und AGlB HLF 2022 ersetzen die VHB HLF 2003 und AGlB HLF 2003. Sie enthalten nur Verbesserungen. Erhöhung der Fahrradentschädigungssumme auf 4.000 €.
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